Festgeldkonto auflösen oder kündigen

Bei einem Festgeldkonto wird ein Geldbetrag über einen bestimmen Zeitraum zu einem unveränderlichen Zinssatz angelegt, was sowohl dem Kunden als auch der jeweiligen Bank Sicherheit bietet. Jedoch wird es dadurch umso schwerer das Festgeldkonto, vor Ablauf der bei Vertragsabschluss vereinbarten Zeitspanne zu kündigen. Zur Kündigung des Kontos reicht eine Aufforderung an die Bank via Fax, E-Mail, Brief oder Telefon. Bei fristgerechter Kündigung wird dann das eingesetzte Kapital zusammen mit den durch die Anlage erworbenen Zinsen auf das Referenzkonto überwiesen.

Wenn allerdings Situationen wie Todesfälle oder Immobilienerwerb eintreten, sollte im Normalfall eine vorzeitige Kündigung keine Probleme darstellen, jedoch ist zu bedenken, dass die bisher erworbenen Zinsen nicht - oder nicht in vollem Umfang - ausgezahlt werden und man nur das angelegte Kapital zurückbekommt. Der in diesen Fällen verechnete Strafzins variiert von Bank zu Bank. Teilweise ist es auch möglich eine Sonderverfügung für Teilbeträge einzuholen, jedoch dürfen diese Teilbeträge die anfangs angelegte Geldsumme nicht unterschreiten.

Weiterhin gilt zu beachten, dass das Festgeldkonto fristgerecht aufzulösen ist, da einige Banken die Laufzeit des Kontos sonst automatisch verlängern werden und der gleiche Zinssatz wie bei Vertragsabschluss berechnet wird, auch wenn die Zinsen bei Neuabschließen eines Vertrages höher wären. Darüber sollten vor Vertragsabschluss auf jeden Fall Informationen eingeholt werden. Außerdem ist es zu empfehlen, die Vertragslaufzeit nicht zu lange zu wählen, trotz eventuellem Verlust einiger weniger Prozentpunkte der Rendite.